AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DAYO-GmbH, Stand August 2023

1. Vertragsschluss

Mit der Anmeldung des Kindes für einen Kinderturnkurs oder von Dir selbst für einen Elternkurs gibst Du ein verbindliches Angebot über den Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung von DAYO zustande. Für die Verträge gelten die im Vorfeld vereinbarten Laufzeiten und Bedingungen. Sofern die von Dir gebuchte Leistung auch andere Kinder umfasst (z.B. Kindergeburtstagen) haftest Du als Vertragspartner für die Erfüllung des Vertrages.

2. Abos und Mitgliedschaften

DAYO behält sich vor, einzelne Abo-Angebote, die unter der Rubrik „Mitglied werden“ angeboten werden, zu ändern oder nicht mehr anzubieten. Auf abgeschlossene Abos und Mitgliedschaften hat eine Änderung keinen Einfluss.

Das Angebot „DAYO-TRIP“ = 10er Karte kann pro Kind grundsätzlich nur einmal abgeschlossen werden. Sofern danach eine weitere Mitgliedschaft erwünscht wird, ist der Abschluss eines festen Vertrags erforderlich. 

Mitglieder mit festen Vertragslaufzeiten haben gegenüber Inhabern von 10er Karten bei der Kursbuchung Vorrang. Sollte ein Kurs daher ausgebucht sein, so erhält ein Vertragskunde bei einer etwaigen Kollision von Buchungswünschen den Vorrang gegenüber dem Kunden mit einer 10er Karte.

3. Kurse

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Krankheit von Kursleitern ist DAYO berechtigt, Kurse auch kurzfristig abzusagen. Die Teilnehmer werden unverzüglich über eine Absage informiert. Im Falle einer Kursabsage seitens DAYO wird Dir der ausgefallene Kurs gutgeschrieben und kann nachgeholt werden.
Bei Nichterscheinen eines Teilnehmers an einem bereits bezahlten Termin besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Es ist jedoch möglich, die Stunde innerhalb der Vertragslaufzeit in einem anderen Kurs nachzuholen, soweit die Absage rechtzeitig erfolgt ist. Eine Absage ist rechtzeitig, wenn sie DAYO gegenüber mit einer Vorlaufzeit von mindestens 48 Stunden vor Kursbeginn mitgeteilt wird. Erfolgt eine Absage kurzfristiger als innerhalb des vorbenannten Zeitrahmens, so wird DAYO sich darum bemühen, den Platz anderweitig zu vergeben. Eine Garantie hierfür übernimmt DAYO jedoch nicht.
Gebuchte Trainingszeiten und können nach vorheriger Bekanntgabe abweichen.
Wird die Durchführung der Kurse oder die Erbringung sonstiger vertragsgemäßer Leistungen durch DAYO aufgrund eines Umstandes, den DAYO nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise unmöglich, so behält DAYO den Anspruch auf die Gegenleistung. Sofern eine zeitweilige Nichterbringbarkeit der Leistung besteht, ist DAYO zudem berechtigt, die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, wobei die Nachholung in Absprache und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden erfolgen soll, oder alternativ eine andere Form der vertragsgemäßen Leistungserbringung (beispielsweise die Durchführung von Online-Kursen) zu bestimmen.

 

4. Kurswechsel

Kurswechsel in nicht vollbelegte Kurse sind nach Rücksprache möglich. Der Vertrag ändert sich hierbei stillschweigend insofern, als dass die aktuellen Kursgebühren des neuen Kurses anfallen, die sich von denen im ursprünglichen Vertrag vereinbarten nicht unterscheiden. Andere Vertragsdaten wie z.B. die Laufzeit ändern sich durch einen Kurswechsel nicht.

 

5. Ruhendstellung des Vertrages

Der Vertrag über die Turnkurse kann ausnahmsweise ruhend gestellt werden. Voraussetzung dafür ist eine Verletzung oder Erkrankung, die es dem Kind nicht möglich macht, an dem eigentlich gebuchten Kurs teilzunehmen. Für diesen Fall ist DAYO ein ärztliches Attest über die Sportuntauglichkeit vorzulegen. Eine Ruhendstellung kann nur für volle Monate erfolgen und muss am Monatsersten beginnen. Der Vertrag kann pro Jahr maximal zwei Monate ruhend gestellt werden. Ein beabsichtigtes Ruhendstellen ist DAYO mindestens fünf Werktage vor Beginn mitzuteilen. Für die Dauer der Ruhendstellung muss keine Kursgebühr entrichtet werden, aber es dürfen auch keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf Ruhendstellung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder DAYO zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

 

6. Kündigung

Verträge mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr sind mit einer Frist von acht Wochen kündbar.

Verträge aus der Kategorie „DAYO-Year“ und „DAYO-Tour“ mit einer Laufzeit von je 12 Monaten kann der Kunde in den ersten 12 Wochen nach Abschluss des Vertrags zum Ende der zwölften Woche der Vertragslaufzeit außerordentlich kündigen. Sofern der Vertrag nicht gekündigt wird, läuft er bis zum vereinbarten Vertragsende fort. Sofern er von seinem vorgenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht hat, steht dem Kunden bei Abschluss eines weiteren Einjahresvertrags kein erneutes Sonderkündigungsrecht zu. 

 

7. Kursgebühren und Anmeldegebühr

Die Kursgebühr entnimmst Du Deinem Vertrag. Beim Lastschriftverfahren ziehen wir jeweils zum Ersten eines Monats die Kursgebühr mittels SEPA-Basislastschriftmandat ein. Wichtige Mandatsinformationen wie unsere Gläubiger-ID und Deine Mandatsreferenznummer entnehme bitte dem Lastschriftentext. Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden, trägt der Zahlungsverpflichtete die daraus entstandenen Kosten. Sind Kunden mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen in Verzug, ist DAYO berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. DAYO ist berechtigt dem Kunden Rechnungen oder Zahlungserinnerungen auf elektronischem Weg übermitteln. Für Zahlungserinnerungen wird ein pauschaler Bearbeitungsaufwand von 5,00 EUR erhoben. Die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung hängt nicht von der vorherigen Zusendung einer Rechnung oder Zahlungserinnerung ab. Bei vorzeitiger Beendigung des Kurses erfolgt keine Rückerstattung des vorausbezahlten Betrages.
Die einmalige Service- und Anmeldegebühr wird zusammen mit dem zweiten Monatsbeitrag abgebucht. Die Gebühr ist nicht rückerstattbar, auch nicht anteilig.

 

8. Gesundheitliche Voraussetzungen

Bitte informiere uns bereits bei der Anmeldung über etwaige gesundheitliche Probleme Deines Kindes, wie z.B. Einnahmepflicht von Medikamenten, Allergien oder Hitzeempfindlichkeit oder einem Teilnahmeverbot an bestimmten Freizeit- und Sportmöglichkeiten und Veranstaltungen und fülle den Anmeldebogen nach bestem Wissen und Gewissen aus. Ein Verschweigen relevanter gesundheitlicher Probleme hat einen Haftungsausschluss DAYOs zur Folge. DAYO behält sich vor, bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung ein ärztliches Attest einzufordern oder ein Kind von der Teilnahme auszuschließen.
Mit der Anmeldung zum Kurs bestätigst Du ausdrücklich, dass Dein Kind und/oder Du selbst im Rahmen von Veranstaltungen DAYOs unter fachkundiger Aufsicht des jeweiligen Trainers teilnehmen können. Du sicherst zu, dass Dein Kind und/oder Du selbst mit Ausnahme der oben genannten Punkte körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidest.

 

9. Abholberechtigte

Ist eine persönliche Abholung des Kindes durch einen Sorgeberechtigten nicht möglich, ist DAYO vor Kursbeginn schriftlich mitzuteilen, wer das Kind abholen darf.

 

10. Haftung und Sicherheit

DAYO, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für solche Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von DAYO, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Sach- und Vermögensschäden, welche von DAYO, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, besteht eine Haftung nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, welche jedoch der Höhe nach beschränkt, ist auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
Für die Beschädigung, die Verwechslung und den Verlust von Kleidungsstücken und anderen von Kindern mitgebrachten Gegenständen (zum Beispiel Spielzeug, Taschen, Fahrräder) übernimmt DAYO keine Haftung, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Entfernt sich ein Kind ohne vorherige Zustimmung des Trainers vom Kurs übernimmt DAYO ebenfalls keine Haftung. DAYO übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch ein grobes Fehlverhalten eines Kindes verursacht wurden (z.B. durch Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, etc.). Auch diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Du verpflichtest Dich, dass Du und/oder Dein Kind die Kursräumlichkeiten nicht ohne Trainer nutzt. Du verpflichtest Dich des Weiteren, sämtliche Anweisungen von den Mitarbeitern von DAYO Folge zu leisten.

 

11. Ausschlussfrist

Ansprüche des Kindes oder seiner Erziehungsberechtigten müssen innerhalb von drei Monaten nach Entstehung in Textform gegenüber DAYO geltend gemacht werden. Andernfalls verfallen diese. Lehnt DAYO den rechtzeitig geltend gemachten Anspruch ab oder erklärt DAYO sich nicht innerhalb eines Monats nach Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.

 

12. Versicherungsschutz

Jedes Kind unterliegt dem Krankenversicherungs- und Haftpflichtschutz seiner Sorgeberechtigten. Diese sind verpflichtet, eine Kranken- sowie eine Familienhaftpflichtversicherung abzuschließen. DAYO hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die für Personen- und Sachschäden eintritt.

 

13. Kleidung

Für größtmögliche Bewegungsfreiheit und Sicherheit soll Dein Kind bequeme Kleidung und Sportsocken oder Schlappen tragen sein. Schmuck, Kaugummi und Lebensmittel dürfen nicht in den Kursraum mitgebracht werden. Erwachsene betreten den Kursraum mit Socken.

 

14. Verhaltensregeln

Falls ein Kind ein im Rahmen von Kursen oder sonstigen Events disruptives, destruktives und/oder gefährliches Verhalten zeigt, kann dies zum temporären Ausschluss des Kindes aus dem Kurs führen. Den Trainern obliegt insofern ein Ermessensspielraum

 

15. Foto- und Video-Aufnahmen

Zum Schutz der Privatsphäre unserer Mitglieder weisen wir darauf hin, dass Foto- und Videoaufnahmen in unseren Räumlichkeiten nur dann erfolgen dürfen, wenn alle anwesenden Eltern und Aufsichtspersonen damit einverstanden sind.