AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DAYO-GmbH, Stand September 2024
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1. Vertragsschluss
Mit der Anmeldung des Kindes für einen Kinderturnkurs oder des Elternteils selbst für einen Elternkurs, was jeweils im Regelfall über die Webseite von DAYOs Dienstleister „Eversports“ erfolgt, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot über den Abschluss eines Vertrags ab.

Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung von DAYO/Eversports zustande. Für die Verträge gelten die im Vorfeld vereinbarten Laufzeiten und Bedingungen. Sofern die gebuchte Leistung des Kunden auch andere Kinder umfasst (z.B. Kindergeburtstagen), haftet der Kunde als Vertragspartner für die Erfüllung des Vertrages.

2. Abos und Mitgliedschaften
DAYO behält sich vor, einzelne Abo-Angebote, die auf unserer Webseite www.dayo-sport.de unter der Rubrik „Mitglied werden“ angeboten werden, zu ändern oder nicht mehr anzubieten. Auf abgeschlossene Abos und Mitgliedschaften hat eine Änderung keinen Einfluss.

Mitglieder mit festen Vertragslaufzeiten haben gegenüber Inhabern von 10er Karten bei der Kursbuchung Vorrang. Sollte ein Kurs daher ausgebucht sein, so erhält ein Vertragskunde bei einer etwaigen Kollision von Buchungswünschen den Vorrang gegenüber dem Kunden mit einer 10er Karte.

3. Kurse
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder einer Erkrankung von Kursleitern ist DAYO berechtigt, Kurse auch kurzfristig abzusagen. Der Kunde wird in einem solchen Fall unverzüglich über eine Absage informiert. Im Falle einer Kursabsage seitens DAYO wird der ausgefallene Kurs gutgeschrieben und kann unter Beachtung der Kapazitäten nachgeholt werden.

Erscheint der Kunde zu einer bereits bezahlten Turneinheit nicht, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts. Es ist jedoch möglich, die Stunde innerhalb der Vertragslaufzeit in einem anderen Kurs nachzuholen, soweit die Absage rechtzeitig im Sinne dieser AGB erfolgt ist. Gebuchte Trainingszeiten können nach vorheriger Bekanntgabe von einer ursprünglich gebuchten Trainingszeit abweichen.

Wird die Durchführung der Kurse oder die Erbringung sonstiger vertragsgemäßer Leistungen durch DAYO aufgrund eines Umstandes, den DAYO nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise unmöglich, so behält DAYO den Anspruch auf die Gegenleistung. Sofern eine zeitweilige Nichterbringbarkeit der Leistung besteht, ist DAYO zudem berechtigt, die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, wobei die Nachholung in Absprache und unter Berücksichtigung der Interessen das Kunden erfolgen soll. Als ultima ratio behält sich DAYO vor, eine andere Form der vertragsgemäßen Leistungserbringung (beispielsweise die Durchführung von Online-Kursen) zu bestimmen.

Der Kunde hat seine Nichtteilnahme spätestens 24 Stunden vor Kursstart in dem System Eversports zu kommunizieren, indem er sich dort austrägt. Tut er dies nicht oder lässt er DAYO nicht anderweitig fristgerecht davon wissen, dass er an der Stunde nicht teilnehmen kann, so gilt die Stunde als gebucht und wird entsprechend berechnet.

4. Kurswechsel
Kurswechsel in nicht vollbelegte Kurse sind nach Rücksprache möglich. Vertragsdaten wie z.B. die Laufzeit ändern sich durch einen Kurswechsel nicht.

5. Ruhendstellung des Vertrages
Ein Vertrag kann ausnahmsweise ruhend gestellt werden. Voraussetzung dafür ist eine Verletzung oder Erkrankung, die es dem Kind unmöglich macht, an dem eigentlich gebuchten Kurs teilzunehmen.

Für diesen Fall ist DAYO ein ärztliches Attest über die Sportuntauglichkeit vorzulegen. Eine Ruhendstellung kann nur für volle Monate erfolgen und hat am Monatsersten zu beginnen

Ein Vertrag kann pro Jahr maximal zwei Monate ruhend gestellt werden

Ein beabsichtigtes Ruhendstellen ist DAYO mindestens fünf Werktage vor dem beabsichtigten Beginn der Ruhendstellung mitzuteilen

Für die Dauer der Ruhendstellung muss keine Kursgebühr entrichtet werden, aber es dürfen auch keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf Ruhendstellung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder DAYO zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

6. Kündigung
a) Verträge der Kategorien „DAYO-Year“ und „DAYO-Tour“ mit einer Laufzeit von je 12 Monaten kann der Kunde in den ersten 12 Wochen nach Abschluss des Vertrags zum Ende der zwölften Woche der Vertragslaufzeit außerordentlich kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht findet für Beträge, die der Kunde im Rahmen eines Neukundenspecials abgeschlossen hat, keine Anwendung

Sofern der Vertrag nicht gekündigt wird, läuft er bis zum vereinbarten Vertragsende fort und verlängert sich dann entsprechend der Bedingungen des jeweiligen Vertrags automatisch, sofern der Kunde ihn nicht mit der entsprechenden Frist kündigt. Der Kunde wird vor eine automatischen Vertragsverlängerung mit einer Vorlaufzeit von zwei Monaten per E-Mail über die anstehende Verlängerung informiert und auf seine Kündigungsmöglichkeit hingewiesen

Sofern er von seinem in Ziffer 6 a) benannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht hat, steht dem Kunden bei Abschluss eines weiteren Einjahresvertrags kein erneutes Sonderkündigungsrecht zu

7. Kursgebühren und Anmeldegebühr
Die Kursgebühr ist dem Vertrag entnehmbar, die der Kunde in seinem Mitgliederbereich bei Eversport jederzeit einsehen kann

Hat der Kunde dem Lastschriftverfahren zugestimmt, so zieht DAYO zum Ersten eines Monats  / oder am Tag des Vertragsabschlusses die Kursgebühr mittels SEPA-Basislastschriftmandat ein. Wichtige Mandatsinformationen wie DAYOs Gläubiger-ID und die Mandatsreferenznummer kann der Kunde dem Lastschriftentext entnehmen

Kann ein Entgelt aufgrund eines vom Kunden zu vertretenen Umstands nicht eingezogen werden, so trägt der Kunde die daraus entstandenen Kosten

Befindet sich ein Kunde mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen im Verzug, ist DAYO berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. DAYO ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen oder Zahlungserinnerungen auf elektronischem Weg übermitteln. Für Zahlungserinnerungen wird ein pauschaler Bearbeitungsaufwand von 5,00 EUR erhoben. Die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung hängt nicht von der vorherigen Zusendung einer Rechnung oder Zahlungserinnerung ab

Die einmalige Service- und Anmeldegebühr ist im Voraus zu bezahlen. Die Gebühr ist nicht rückerstattbar, auch nicht anteilig

8.Gesundheitliche Voraussetzungen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, DAYO bereits bei der Anmeldung über etwaige gesundheitliche Probleme seines Kindes, wie z.B. Einnahmepflicht von Medikamenten, Allergien oder Hitzeempfindlichkeit oder über ein Teilnahmeverbot an bestimmten Freizeit- und Sportmöglichkeiten und Veranstaltungen zu informieren. Aus diesem Grund wird bei Anmeldung auch ein Anamnesebogen ausgefüllt. Ein Verschweigen relevanter gesundheitlicher Probleme hat einen Haftungsausschluss DAYOs zur Folge. DAYO behält sich vor, bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung ein ärztliches Attest einzufordern oder den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen

Mit der Anmeldung zum Kurs bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass sein Kind und/oder er selbst im Rahmen von Veranstaltungen DAYOs unter fachkundiger Aufsicht des jeweiligen Trainers teilnehmen kann. Er sichert zu, dass sein Kind und/oder er selbst körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet

9. Abholberechtigte
Ist eine persönliche Abholung des Kindes durch einen Sorgeberechtigten nicht möglich, ist DAYO vor Kursbeginn schriftlich mitzuteilen, wer das Kind abholen darf.

10. Haftung und Sicherheit
DAYO, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für solche Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von DAYO, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei Sach- und Vermögensschäden, welche von DAYO, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, besteht eine Haftung nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, welche jedoch der Höhe nach beschränkt, ist auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Für die Beschädigung, die Verwechslung und den Verlust von Kleidungsstücken und anderen von Kindern mitgebrachten Gegenständen (zum Beispiel Spielzeug, Taschen, Fahrräder) übernimmt DAYO keine Haftung, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Entfernt sich ein Kind ohne vorherige Zustimmung des Trainers vom Kurs übernimmt DAYO ebenfalls keine Haftung. DAYO übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch ein grobes Fehlverhalten eines Kindes verursacht wurden (z.B. durch Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, etc.). Auch diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Der Kunde von Kursangeboten verpflichtet sich, dass er und/oder sein Kind die Kursräumlichkeiten nicht ohne Trainer nutzt. Der Kunde verpflichtet sich des Weiteren, sämtliche Anweisungen von den Mitarbeitern von DAYO Folge zu leisten.  DAYO behält sich das Recht vor, den Kunden bzw. das Kind bei wiederholten Vergehen vom Kurs auszuschließen, Bei gebuchten Geburtstagen sind die Turnräume auch ohne die Teilnahme eines Trainers im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags vollständig nutzbar.

11. Ausschlussfrist
Ansprüche des Kindes oder seiner Erziehungsberechtigten müssen innerhalb von drei Monaten nach Entstehung in Textform gegenüber DAYO geltend gemacht werden. Andernfalls verfallen diese. Lehnt DAYO den rechtzeitig geltend gemachten Anspruch ab oder erklärt DAYO sich nicht innerhalb eines Monats nach Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.

12. Versicherungsschutz
Jedes Kind unterliegt dem Krankenversicherungs- und Haftpflichtschutz seiner Sorgeberechtigten. Diese sind verpflichtet, eine Kranken- sowie eine Familienhaftpflichtversicherung abzuschließen. DAYO hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die für Personen- und Sachschäden eintritt.

13. Kleidung und Lebensmittel
Für größtmögliche Bewegungsfreiheit und Sicherheit soll Ihr Kind bequeme Kleidung und Sportsocken oder Schlappen tragen sein.

Schmuck, Kaugummi und Lebensmittel dürfen nicht in den Kursraum mitgebracht werden. Erwachsene betreten den Kursraum mit Socken.

Rauchen ist in allen Räumlichkeiten des DAYO GmbH untersagt. Dies gilt auch für E-Zigartetten. Bei Verstoß wird DAYO Strafen von bis zu 500,00 EUR berechnen

14. Verhaltensregeln
Falls ein Kind ein im Rahmen von Kursen oder sonstigen Events disruptives, destruktives und/oder gefährliches Verhalten zeigt, kann dies zum temporären Ausschluss des Kindes aus dem Kurs führen. Den Trainern obliegt insofern ein Ermessensspielraum

15. Foto- und Video-Aufnahmen
Zum Schutz der Privatsphäre unserer Mitglieder weisen wir darauf hin, dass Foto- und Videoaufnahmen in unseren Räumlichkeiten nur dann erfolgen dürfen, wenn alle anwesenden Eltern und Aufsichtspersonen damit einverstanden sind. DAYO behält sich vor, bei alle Events der DAYO GmbH, Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der DAYO GmbH oder bei Aussenevents die dich die DAYO GmbH durchgeführt werden, Fotos -und Videoaufnahmen für Marketingzwecke aufzunehmen und zu verwenden.